Häufige Fragen ...

Hier finden Sie einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

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In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bis zum 18. Lebensjahr, da die Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten von Ihnen zugezahlt werden, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.

Bei der Logopädie handelt es sich um ein Heilmittel. Bei Vorlage eines medizinischen Behandlungsbedarfs kann der behandelnde Arzt eine Verordnung für eine logopädische Behandlung ausstellen. In vielen Fällen sind für einen nachhaltigen Behandlungserfolg mehrere Therapieeinheiten erforderlich. Der Arzt kann daher im Rahmen der Verordnung mehrere (häufig zehn) Therapieeinheiten verordnen. Besteht nach Abschluss der verordneten Therapiemenge weiterhin Therapiebedarf, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.

Ab dem Tag der Ausstellung der Verordnung durch den behandelnden Arzt ist die Verordnung 14 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit der Behandlung begonnen werden. 

Bei einer ärztlichen Verordnung von Hausbesuchen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause. Da unser Arbeitsschwerpunkt im östlichen Rhein-Sieg-Kreis liegt, können wir die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Hausbesuches gerne individuell miteinander besprechen.

Reservieren Sie Ihren Wunschtermin bequem online über unser Terminanfrageformular oder rufen Sie uns an. Sobald wir einen für Sie passenden Termin haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Im Rahmen der Verordnung ist eine sogenannte Therapiefrequenz vorgegeben. Daher ist es erforderlich und ratsam die Therapieeinheiten zu Behandlungsbeginn vollständig zu terminieren.

Bitte bringen Sie die logopädische Verordnung mit sowie, falls vorhanden, Berichte z.B. von Ärzten etc.

Zum Erstgespräch bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte sowie ggf. den Ausweis für die Zuzahlungsbefreiung mit.

In vielen Fällen wird ein nachhaltiger Behandlungserfolg von der Anwendung der therapeutischen Übungen im Alltag  ermöglicht. Daher ist es oftmals notwendig neben der therapeutischen Behandlung auch eigenständig Übungen zu wiederholen.

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